Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) im Rahmen des Aachener Vertrages in Offenburg (Baden-Württemberg) unterzeichneten das Land Rheinland-Pfalz und das Département Moselle (Frankreich) ein neues Abkommen zur Zusammenarbeit der Feuerwehren im Grenzgebiet. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Michael Ebling begrüßten die neuen Regelungen, die insbesondere die Zusammenarbeit unterhalb der Katastrophenschwelle sowie die alltägliche Hilfeleistung der kommunalen Aufgaben-träger im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe im Grenzgebiet regeln sollen und mehr Rechtsicherheit bringen.

„Die wertvolle grenzüberschreitende Kooperation zwischen Rheinland-Pfalz und seinen französischen Nachbarregionen ist besonders im Bereich des Brandschutzes und der allgemeinen Unterstützung von großer Bedeutung. Zukünftig wird eine effiziente Zusammenarbeit der Feuerwehren in Fällen wie Waldbränden oder Sturmschäden über Landesgrenzen hinweg ermöglicht. Dies wird dazu beitragen, die Zusammen­gehörigkeit in der grenzüberschreitenden Region zu stärken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Mit dem Abkommen zwischen Rheinland-Pfalz und dem Département Moselle ist nun auch das letzte erforderliche Abkommen mit den grenznahen französischen Départements abgeschlossen. Neben den bereits bestehenden Katastrophenschutz­abkommen zwischen Rheinland-Pfalz und den grenznahen Départements sowie dem kürzlich abgeschlossenen Parallelabkommen mit dem Departement Bas-Rhin wird die Rechtssicherheit für die Gemeinden in grenznahen Gebieten im Bereich des Brandschutzes nun auch für das Département Moselle weiter erhöht“, so Innenminister Michael Ebling.

Für das Land Rheinland-Pfalz unterzeichnete der Beauftragte der Ministerpräsidentin für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Werner Schreiner, das Feuerwehr­abkommen. Es regelt die alltägliche Hilfeleistung der kommunalen Aufgabenträger im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe im Grenzgebiet zwischen dem Departement Moselle und dem Bundesland Rheinland-Pfalz. Es enthält Regelungen insbesondere über die Bearbeitung von Hilfeersuchen, zu den Vorkehrungen für den Grenzübertritt in Bezug auf die Leitung und Durchführung von Hilfsmaßnahmen und fremdsprachlicher Unterstützung und zur Funkkommunikation. Weiterhin enthält es Bestimmungen und Bedingungen für den Einsatz von Einsatzfahrzeugen, über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen und Qualifikationen, zu gemeinsamen Übungen und Ausbildungen sowie die zivilrechtliche Haftung und die Möglichkeit lokaler Absprachen.

Von dem Übereinkommen sind auf deutscher Seite die Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz mit ihren Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Städten als Aufgabenträger im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe sowie die kreisfreien Städte Landau, Pirmasens und Zweibrücken berührt. Sowohl die deutschen als auch die betroffenen französischen Kommunen haben sich in der Vergangenheit für das Abkommen ausgesprochen, um mehr Rechtssicherheit zu erlangen.

(PM Landesregierung RLP)