Immer wieder kommt es zu schadensträchtigen Brandfällen in den Sommermonaten durch die Verwendung von Gasbrennern zur Unkrautvernichtung.
Oft spielen zusätzlich brandbegünstigende Faktoren, wie trockene Blätter oder Zweige sowie warme, aufsteigende Winde oder zu geringer Abstand zu brennbaren Materialien eine wesentliche Rolle. Gerade in längeren Trockenzeiten ist die Zündtemperatur von Hecken und Sträuchern durch Austrocknung stark herabgesetzt.
Neben der Schadensregulierung und der Zahlung der Einsatzkosten der Feuerwehr können sich darüber hinaus fahrlässige Verhaltensweisen auch strafrechtlich auswirken.
Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten, doch sollte man Vorsorge treffen, um eine Entzündung zu verhindern.
Zu groß sind die Gefahren, auch für das Leben und die Gesundheit von Nachbarn. Daher appelliert die Polizei eindringlich folgende
Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen:
- stets Mittel (Gartenschlauch, Feuerlöscher) zum Ablöschen
bereitstellen - ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien halten
- in Trockenphasen alternative Entfernungsmethoden verwenden
Sollte trotz aller Vorsicht doch ein Feuer entstanden sein, informieren Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112!
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.
Ihre Polizei
(PM POL)