Ergiebige Regenfälle verursachten am vergangenen Wochenende Hochwasser in Teilen von Bayern und Baden-Württemberg. Infolge der Notsituation wurde die Bundeswehr um Amtshilfe gebeten und ist nun im Einsatz.

Derzeit unterstützen rund 850 Soldatinnen und Soldaten die zivilen Einsatzkräfte vor Ort. Sie setzen unter anderem watfähige Fahrzeuge ein, darunter auch Fahrzeuge des Logistikbataillons 472, der Gebirgsjägerbrigade 23 und des Sanitätsregiments 3, die in Augsburg, Freising und Marzling tätig sind. Angehörige des Informationstechnik-Bataillons 292, der 10. Panzerdivision und der Sanitätsakademie der Bundeswehr unterstützen zudem die Rettungsmaßnahmen in Dillingen an der Donau und Pfaffenhofen. Zudem stehen die Streitkräfte bereit, um Fähigkeiten zur Luftrettung bereitzustellen. Bereits in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni transportierte die Bundeswehr etwa 220.000 Sandsäcke in die betroffenen Gebiete.

Mit Personal und Material unterstützt die Bundeswehr derzeit in Bayern und Baden-Württemberg im Kampf gegen die Fluten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/170621 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Amtshilfe klar definiert

Die Unterstützung durch die Bundeswehr erfolgt im Rahmen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 (1) des Grundgesetzes, der die gegenseitige Amtshilfe von Bundes- und Landesbehörden vorschreibt. Amtshilfeanträge werden dem Territorialen Führungskommando der Bundeswehr zur Prüfung vorgelegt. Die Bundeswehr hält kein spezielles Personal und Material für Hilfseinsätze bereit, sondern nutzt verfügbare Ressourcen, sofern dies der eigene Auftrag zulässt. Erst nach positiver Prüfung und Billigung durch den Nationalen Territorialen Befehlshaber kann die Amtshilfe geleistet werden.

Zudem können Angehörige des Bundesministeriums der Verteidigung mit vorhandenen Ressourcen Soforthilfe zum Schutz von Leib und Leben leisten, wenn die zuständigen Stellen nicht rechtzeitig eingreifen können, etwa zur Rettung von Menschen und Tieren. Die Entscheidung zur Soforthilfe wird von der verantwortlichen Führung vor Ort getroffen.

Weitere Informationen unter: Amtshilfe auf bundeswehr.de