Selbstfahrender Gerätewagen für Gefahrstoffzug                 

Anschließend befasste sich der Kreisausschuss mit außerschulischen Themen. Dazu gehörte ein wichtiger Beschluss im Hinblick auf den Brand- und Katastrophenschutz. Um seine gesetzlichen Aufgaben in diesem Bereich zu erfüllen, muss der Westerwaldkreis bestimmte bauliche Anlagen, Einrichtungen sowie Ausrüstung vorhalten. Dazu zählt auch ein Gefahrstoffzug, der unter anderem Spezialfahrzeuge beziehungsweise Abrollbehälter umfasst. Zusätzlich zu der bereits vorhandenen Ausstattung muss laut ADD in jedem Landkreis mindestens ein selbstfahrender Gerätewagen „Gefahrgut“ vorgehalten werden. Dieser soll jetzt auf Beschluss des Kreisausschusses beschafft werden.

(PM KV Westerwaldkreis,red)