Am gestrigen Tag kam es im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Mayen zu zwei Heckenbränden, die durch unsachgemäßen Umgang mit Gasbrennern bei der Unkrautentfernung ausgelöst wurden. Die Brände fügten sich in eine Reihe ähnlicher Vorfälle ein, bei denen es in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls zu teils erheblichen Sachschäden gekommen war.

Die Polizei mahnt eindringlich zur Vorsicht: Bei trockener Witterung sollte grundsätzlich auf den Einsatz offener Flammen oder gasbetriebener Geräte im Garten verzichtet werden. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf sichere und alternative Methoden zur Unkrautbekämpfung zurückzugreifen und sich über mögliche Risiken gründlich zu informieren.

(PM POL, red [LW])