Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Neuwied weist ausdrücklich auf absolutes Badeverbot in den Seen des Engerser Feldes hin
Aus aktuellem Anlass weist die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Neuwied nochmals ausdrücklich auf das absolute Badeverbot in den Seen des Engerser Feldes hin.
Obwohl das Verbot seit Jahren bekannt ist, zieht es die Menschen auch in diesem Jahr zu den Baggerseen im „Engerser Feld“ und das häufig genug im Gefühl grenzenloser Freiheit. Die gilt aber nicht. „Das Betreten des „Engerser Feldes“ ist ausschließlich auf den eingerichteten Wegen erlaubt. Privatgelände darf nicht betreten werden! Der Hafensee, der Stein-See, der Kann-See und der Reiler-Pütz-See befinden sich in Privatbesitz“, betont Stefan Birkenbeil von der Unteren Wasserbehörde.
Der Grund für das absolute Badeverbot ist eigentlich einleuchtend: Denn bei diesen Seen handelt es sich um offengelegtes Grundwasser, das unmittelbar zur Trinkwasserversorgung großer Teile des Landkreises Neuwied und darüber hinaus verwendet wird. „Daher gilt es, die Seen des Engerser Feldes unbedingt als Lebensgrundlage für die Bevölkerung der Stadt und des Landkreises zu schützen und zu erhalten“, appelliert Stefan Birkenbeil an Vernunft und Einsicht.
Wegen der Bedeutung als Trinkwasser-Reservoir ist Baden, Zelten und Lagern im Schutzgebiet für Menschen und Hunde streng verboten! Augenfällig machen darauf auch die im See positionierten Schwimmbojen und die im gesamten Bereich des Engerser Feldes angebrachten Schilder aufmerksam.
Ebenso schädlich wie ärgerlich ist die Unart, Müll im Schutzgebiet Engerser Feld zu entsorgen. Die traurige „Wegwerf-Palette reicht von Papier über Plastikflaschen bis hin zu Teppichen. Wer diese schlechte Angewohnheit der Abfallentsorgung nicht unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird. In den nächsten Wochen kommt es daher vermehrt wieder zu Kontrollen durch die Ordnungsbehörden.
Im Interesse der Allgemeinheit bittet die Kreisverwaltung Neuwied, die entsprechenden Verhaltensregeln einzuhalten und von jeglicher Benutzung der Gewässer – genau wie vom Lagern am Ufer abzusehen. Grundsätzlich gelten folgende Regeln:
- Unterlassen Sie das Lagern und das Baden im Wasser (auch das Befahren mit Booten)!
- Lassen Sie Hunde angeleint!
- Führen Sie Utensilien bei sich, mit denen sie den Kot aufnehmen und entfernen können!
- Hinterlassen Sie keinen Müll!
(PM KV NR)