Die Kreisverwaltung Neuwied weist auf das absolute Badeverbot in den Seen des Engerser Feldes hin
Auch in diesem Jahr zieht es die Menschen zu den Baggerseen im „Engerser Feld“. Die Kreisverwaltung Neuwied als Untere Wasserbehörde weist wiederholt auf das absolute Badeverbot in den Seen des Engerser Feldes hin.
Das Betreten des „Engerser Feldes“ ist ausschließlich auf den eingerichteten Wegen erlaubt. Privatgelände darf nicht betreten werden! Der Hafensee, der Stein-See, der Kann-See und der Reiler-Pütz-See befinden sich in Privatbesitz. Diese Seen sind offengelegtes Grundwasser, das unmittelbar zur Trinkwasserversorgung großer Teile des Kreises Neuwied und darüber hinaus verwendet wird. Daher gilt es, die Seen des Engerser Feldes unbedingt als Lebensgrundlage für die Bevölkerung zu schützen und zu erhalten.
Aus diesem Grund ist Baden, Zelten und Lagern für Menschen und Hunde streng verboten! Hierauf machen die im See positionierten Schwimmbojen und die im gesamten Bereich des Engerser Feldes angebrachten Schilder aufmerksam. Es sollte selbstverständlich sein, dass auch das Entsorgen von Müll zu Unterlassen ist. Ein solches Verhalten stellt einen Verstoß gegen die Rechtsverordnung zum Schutze des Wasserschutzgebiets „Engerser Feld“ dar. Wir bitten daher, die entsprechenden Verhaltensregeln einzuhalten und von jeglicher Benutzung der Gewässer, genau wie vom Lagern am Ufer abzusehen.
Daher gilt folgendes:
- Unterlassen Sie das Lagern und das Baden im Wasser (auch das Befahren mit Booten)!
- Lassen Sie Ihren Hund angeleint!
- Führen Sie Utensilien bei sich, mit denen sie den Kot aufnehmen und entfernen können!
- Hinterlassen Sie keinen Müll!
(PM KV NR)