SBN geben Tipps, damit Eisglätte und weiße Pracht nicht im Chaos enden
Weiße Winter sind mittlerweile die Ausnahme. Aber wenn die Flocken fallen und es friert, vergessen viele, was zu tun ist. Die SBN geben Tipps zur Vorbereitung.
Rückblick: Nach einem milden Jahresende kam im Januar der Winter mit Macht. Eisregen und heftige Schneefälle. „Es dauerte, bis das Räumen und Salzen wirkte“, erklärt Teamleiter Kai Poveleit von den SBN. Doch im Gegensatz zu den SBN traf es viele Neuwieder unvorbereitet.
Vor dem Winter: Schneeschaufel und Besen gehören in jedes Haus. Und früh genug sollte man sich mit Streugut eindecken: „Erstens ist es im Ernstfall schnell ausverkauft. Zweitens kommt man bei Schnee und Eis nicht mehr so einfach in den Baumarkt“, so Poveleit. Zudem sollte man Abflussrinnen checken, dass diese frei sind. Außenliegende Wasserhähne und Leitungen sollten entleert werden, damit sie nicht zufrieren und platzen. Wo das nicht geht, müssen sie gedämmt werden. Wichtig ist zudem, dass in leerstehenden Gebäuden oder Wohnungen die Heizkörper nicht komplett abgedreht, sondern auf Frostwächter (Eissymbol am Thermostat) eingestellt werden.
Wer räumt wo? Teils wüste Beschimpfungen müssen sich die SBN-Mitarbeiter anhören, weil Gehwege nicht geräumt werden. „Das Räumen und Streuen der Hauptverkehrsstraßen übernehmen grundsätzlich wir, auf Gehwegen sind dagegen bis auf wenige Ausnahmen die Anwohner zuständig.“ Zu den Ausnahmen gehören wenige Straßen im Kern der Innenstadt: Sie gehören zu den – teureren – Reinigungsklassen 4 bis 6. „In allen anderen Straßen zahlen die Anwohner niedrigere Gebühren, sind aber für Kehricht, Unkraut oder Laub und im Winter eben auch bei Eis und Schnee zuständig“, so Poveleit.
Wo fahren die SBN und wo nicht? Zuerst werden die Hauptstraßen geräumt, später Nebenstraßen. „Bei einem starken Schneefall wie im Januar dauert das.“ Machtlos sei man aber, wenn Autos so abgestellt werden, dass die Fahrzeuge mit den Räumschildern nicht durchkommen: Die Durchfahrtsbreite liegt bei mindestens 3,50 Metern. Sind Straßen oder Kreuzungen zugeparkt, kann es auch vorkommen, dass plötzlich ganze Straßenzüge nicht mehr erreichbar sind.
Wohin mit dem Schnee? Vom Gehweg auf die Straße? Keine gute Idee. „Fällt viel Schnee, dann zwischen Gehweg und Straße.“ Und was ist mit Straßen ohne Gehweg? Streifen für Fußgänger freihalten: Es reicht, wenn das auf einer Straßenseite gemacht wird. Wo es geht, sollte möglichst eine Breite von 1,50 Meter schnee- und eisfrei sein: „Zwei Fußgänger müssen aneinander locker vorbeikommen. Ganz wichtig: „Erst räumen, dann streuen. Sonst bringt das nichts.“
Nachfragen erreichen die SBN häufig von Menschen, die aufgrund einer Einschränkung es nicht mehr schaffen, die Straßen selbst zu reinigen. Entlässt sie das auch aus der Verantwortung? „Leider nicht. Wenn etwas passiert, dann kann sogar die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern.“ Dann sei Nachbarschaftshilfe gefragt. Oder man beauftragt einen Dienstleister: „Dann sollte man darauf achten, dass dieser vertraglich haftet, wenn jemand zum Beispiel auf dem Gehweg wegen Glätte stürzt.“
Eine Besonderheit gibt es auch bei den Straßen: „Hinterlieger“, die nur via Stichstraße an den für den öffentlichen Verkehr „gewidmeten“ Straßenhauptzug angeschlossen sind, müssen nicht nur vor ihrem Grundstück die Gehwege, sondern auch die Straßen selbst reinigen oder räumen. Bewohnen die Eigentümer nicht selbst ihr Haus, dann sind die Mieter in der Pflicht.
(PM SBN)