Am 08.01.2020 ereignete sich auf der Landesstraße 307 zwischen Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach, Höhe Hilgert ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem mehrere Menschen um Leben kamen. Behörden haben nun gehandelt. Es gilt Tempo nun 70!
Es war ein schrecklicher Unfall am Abend des 08.01.2020 – zwei Fahrzeuge sind frontal aufeinander geprallt (Bericht: https://www.ww-kurier.de/artikel/86545-horrorunfall-auf-l-307-mit-drei-toten-und-drei-schwerverletzten). Zwei Menschen versterben noch an der Unfallstelle. Vier Personen werden schwer verletzt, eine davon ist lebensbedrohlich verletzt. Sie verstarb wenige Stunden später im Krankenhaus. Ein Gutachter wurde zur Rekonstruktion des Hergangs beauftragt.
Doch was war passiert: „Ein 24-jähriger aus dem Westerwaldkreis befuhr mit seinem PKW VW am 08.01.2020 die L 307 bei Hilgert. Im Bereich der Einmündung L 307/Rheinstraße soll er aufgrund von Unaufmerksamkeit sowie einer den örtlichen Verhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit in den Gegenverkehr geraten sein und dort mit dem in Richtung Ransbach-Baumbach fahrenden PKW Mercedes-Benz zusammengestoßen sein“, berichte Oberstaatsanwalt Rolf Wissen. Gegen den Fahrer wurde im Oktober 2020 Anklage erhoben wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung. Die Hauptverhandlung ist bereits abgeschlossen.
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„Kein Änderungsbedarf“
Für diesen Abschnitt ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Im Januar 2020 teilte man mit, dass die regelmäßig tagende Unfallkommission, bestehend aus Experten von Polizei, örtlicher Straßenverkehrsbehörde (Kreisverwaltung) und Landesbetrieb Mobilität, bis zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Änderungsbedarf an der vor Ort geltenden Straßenverkehrsordnung gesehen habe.
Diese Aussage stößt jedoch auf Unverständnis. In den letzten Jahren hab es auf dem 4 Kilometer langen Teilstück zwischen Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach 10 weitere Unfalle, zu denen auch der WW-Kurier berichten konnte. Bei diesen Unfällen überschlugen sich Fahrzeuge in 3 Fällen und 4 stießen frontal zusammen. 12 Personen wurden laut Polizeibericht dabei schwer verletzte, vier verloren ihr Leben.
Anwohner fordern Maßnahmen
Zeitnah forderten nicht nur Anwohner, dass an den Unfallstellen die Geschwindigkeitsbegrenzungen wieder eingerichtet werden, die es in der Vergangenheit schon einmal gab. Auch für Verbandsgemeindebürgermeister Thilo Becker war der Horrorunfall auf der Landesstraße 307 ein Anliegen. „Die Geschwindigkeitsbeschränkung wurde damals, nach dem schrecklichen Unglück, in Resolutionen durch den Verbandsgemeinderat Höhr-Grenzhausen und den Gemeinderat Hilgert gefordert.“ In der Resolution heißt es „Es wurde […] festgestellt, dass aufgrund der hohen Verkehrsdichte, verbunden mit der relativ hohen erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h, der überwiegende Anteil der Verkehrsteilnehmer Abstände und gefahrene Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen kann und sich dadurch –insbesondere in den Einmündungsbereichen der L 307 mit der K 117, der Zufahrt zum Industriegebiet Hilgert und der oberen Zufahrt ins Wohngebiet Hilgert in die K 120– Unfallschwerpunkte gebildet haben. Von daher wird eine durchgehende Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf der L 307 zwischen dem Kreisverkehrsplatz „Sahm-Kreisel“ in Höhr-Grenzhausen (Westerwaldstraße) und der oberen Einmündung der Kreisstraße K 120 (Hauptstraße Richtung Baumbach) in Hilgert als zulässig und erforderlich erachtet. Diese Feststellungen gelten auch sinngemäß auch für die L 310 zwischen dem „Sahm-Kreisel“ (Westerwaldstraße) bis zur Einmündung Bergstraße in Höhr-Grenzhausen. Beide Landesstraßen weisen an den zuvor genannten Zufahrten (Anbindungen der Kreis- und Ortsstraßen) Unfallhäufungsstellen aus.“
Auf Nachfrage teilte die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises im Januar 2021 mit, dass nach Eingang der Resolution die gesamte Strecke von der Polizei, dem LBM Diez und der Kreisverwaltung ausnahmsweise einer Langzeitüberprüfung (5 Jahre) unterzogen wurde, obwohl der Gesetzgeber max. 3 Jahre für die Betrachtung der Unfallentwicklung vorgeschrieben hat. Zusätzlich wurden verdeckte Verkehrsdatenerfassungen (Verkehrsfrequenz, Fahrzeugarten, Geschwindigkeiten) an insgesamt 6 Messstellen durchgeführt und die Sichtfelder an allen Kreuzungen und Einmündungen ausgemessen. Nach Auswertung aller gewonnen Informationen sind die Behördenvertreter (LBM, Polizei, Kreisverwaltung) zur Entscheidung gekommen, die bereits bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung (70 km/h) um die beiden Einmündungen (L 307/K 120 und L 307/Zufahrt zum Gewerbegebiet Hilgert) zu erweitern. Die hierzu erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung wurde von der Kreisverwaltung als Verkehrsbehörde mit Datum vom 26.06.2020 gegenüber dem LBM Diez (Straßenbaulastträger) erlassen. Weiter heißt es seitens Kreisverwaltung: „Auf diese behördlicherseits getroffene Entscheidung hatte die Resolution keinen Einfluss.“
Behörden prüfen Unfalldaten
Die regelmäßig tagende Unfallkommission, bestehend aus Experten von Polizei, örtlicher Straßenverkehrsbehörde (Kreisverwaltung) und Landesbetrieb Mobilität, wertete demnach die Unfalldaten der letzten 5 Jahre aus. In diesem Zeitraum waren sieben schwere Unfälle auf der Landesstraße 307 gemeldet, drei davon in den letzten 3 Jahren. Demnach wussten die Kreisverwaltung und die Unfallkommission um die Häufigkeit und Schwere der Unfälle. Dennoch sah man kein Handlungsbedarf. Erst Ende Juni beschloss man die Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese hätte man jedoch auch früher einrichten könne. Vielleicht hätte dies den schweren Unfall im Januar 2020 nicht verhindert, aber die Folgen wären nicht so schwer gewesen.
Heute, mehr als 2 Jahre nach dem Unfall, kann eine positive Bilanz gezogen werden. An der Unfallstelle, wo regelmäßig frische Blumen und neue Kerzen aufgestellt wurden, ereigneten sich seit dem tödlichen Unfall im Januar 2020 keine weiteren Verkehrsunfälle.
(red)