Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz und des Polizeipräsidiums Koblenz
Am 12. Oktober 2023 konnte durch die Polizeiinspektion Neuwied innerhalb eines Lagerhallenkomplexes im Bereich Neuwied ein hochprofessionelles Labor zur Herstellung von Amfetamin entdeckt werden (wir berichteten). Hierbei wurden neben mehr als 500 Behältnissen unterschiedlicher Größe mit noch nicht abschließend untersuchten Chemikalien sowie Syntheseabfällen mit stark ätzenden und alkalischen PH-Werten auch ca. 100 Liter Amfetamin-Base aufgefunden. Die sichergestellte Substanz eignet sich zur Herstellung von etwa 500 Kilogramm Amfetamin-Paste, deren Straßenverkaufswert in einer Größenordnung von mehreren Millionen Euro liegen dürfte.
Die polizeilichen Ermittlungen werden von der Kriminaldirektion Koblenz und der Polizeidirektion Neuwied mit kriminaltechnischer Unterstützung des BKA, des LKA Rheinland-Pfalz und des LKA Baden-Württemberg geführt. Die aufwendigen kriminaltechnischen Untersuchungen im Bereich des Tatorts sowie der sichergestellten Fahrzeuge dauern noch an.
Im Zuge der Ermittlungen wurden zwischenzeitlich drei Tatverdächtige im Alter von 47, 36 und 21 Jahren festgenommen. Diese wurden dem Haftrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehle wegen Fluchtgefahr erlassen hat. Gegen die Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht der gemeinschaftlichen unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG). Gegen einen der drei Beschuldigten besteht auf Grund der vollzogenen Wohnungsdurchsuchung überdies der dringende Tatverdacht des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, weil bei ihm zwei zugriffsbereite Messer sichergestellt werden konnten. Die Beschuldigten befinden sich seit dem 14. und 15. Oktober in Untersuchungshaft in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz.
Auf Basis einer noch nicht abgeschlossenen Untersuchung der Syntheseabfälle durch Experten des BKA erfolgt derzeit eine Hochrechnung der insgesamt produzierten Menge an Amfetamin-Base. Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass die Anlage in Neuwied zu den größten jemals von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Laboren gehört.
Im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen können derzeit weitergehende Informationen – auch auf Nachfrage – nicht mitgeteilt werden.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht hätten, noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestünde. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
(PM StA)