Die Feuerwehr Koblenz wurde am 14.12.2022 gegen 10 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der Hohenzollernstr. Ecke Mainzer Str. alarmiert. Das Fahrzeug befand sich bei Eintreffen der Einsatzkräfte im Hang neben der Straße und wurde durch die Feuerwehr gegen ein Abrutschen gesichert. Eine Person musste mit hydraulischem Rettungsgerät aus dem PKW befreit werden. Insgesamt wurden bei dem Verkehrsunfall zwei Personen verletzt und durch den Rettungsdienst versorgt. Im Einsatz war die Berufsfeuerwehr und eine Einheit der freiwilligen Feuerwehr mit insgesamt 15 Einsatzkräften.

Auch im Westerwald gab es diverse Unfälle, bei denen es in den meisten Fällen zum Glück nur bei Blechschäden geblieben ist. Bei ein Unfall auf der Landesstraße 307 bei Ransbach-Baumbach landere ein PKW im Graben und übershclug sich. Das Auto blieb auf dem Dach liegen. Der Fahrer konnte sich unverletzt aus dem Fahrzeug befreien. Nach Angabe der Polizei hat lediglich ein Verkehrsteilnehmer angehalten und Hilfe angeboten – alle anderen sind einfach weiter gefahren! Dies ist nicht nur morlisch unter aller Sau, sondern auch strafbar.

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

§ 323c Strafgesetzbuch (StGB): Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html

(PM BF KO / red)